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Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Im Februar 2008

ist in der Buchreihe

“Fachwissen Sicherheit in Bayern”

Herausgeber: Christian Ude, Oberbürgermeister

der Landeshauptstadt München

(Carl Link Verlag)

das Buch

“Verwaltungszwang”

Voraussetzungen und praktische Umsetzung

erschienen (Umfang ca. 210 Seiten)

Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die  Vollstreckung der sog. sonstigen Verwaltungsakte

(die ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen)

                                 weniger die sog. Leistungsbescheide,                                   also die Vollstreckung von Geldforderungen

           mit ausführlicher Erörterung der Anwendung                    der Zwangsmittel

Zwangsgeld,

Ersatzvornahme und

unmittelbarer Zwang

Ausgehend vom sog. Vollstreckungstitel

erfolgt eine Darstellung des Verfahrens mit zahlreichen praktischen Beispielen, Musterbescheiden und Tenorierungen

 

 

 Dazu die Rezension von

Ministerialrat Dr.Dr. Frank Ebert

Thüringer Innenministerium

veröffentlicht in der “Verwaltungsrundschau” 2008, 143

“...Der Text ist angenehm leserlich gehalten, nicht zuletzt, weil der Autor die zahlreichen weiterführenden Fundstellen und Rechtsprechungshinweise in Fußnoten verbannt hat.

...Das Buch ist mehr als ein weiteres Lehrbuch auf dem Gebiet des Verwaltungsvollstreckungsrechts. Es unterscheidet sich von herkömmlichen Bearbeitungen in mehrfacher Hinsicht.

Zum einen verzichetet es darauf, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu kommentieren. Vielmehr greift es die Materie rechtssystematisch auf. Zum anderen verdeutlichen insgesamt 16 Muster... auch nur gelegentlich mit dem Vollstreckungsrecht befassten Mitarbeitern, worauf es maßgeblich ankommt. Der Abfassung rechtssicherer Bescheide dürfte auf diesem für manche Behörden streckenweise entlegenen Rechtsgebiet selbst dann nichts mehr im Wege stehen, wenn Zeitdruck rasches Handeln gebietet...”.

 

 

 “Praxis der Kommunalverwaltung”

(Loseblattsammlung, Kommunal- und Schulverlag, Walluf)

Kommentierung des Teils A 19 Bay

“Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz”

beginnend ab April 2009

 

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