Entschädigung in Mittelwiesenberg
Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
(auch Verwaltungsvertrag genannt)
in der Beschlagnahme- und Räumungssache Burger zwischen der Gemeinde und dem Wohnungseigentümer
Vertragsgegenstand ist die
Vereinbarung einer Entschädigung für den Nichtstörer nach den §§ 52 ff. des Sächsischen Polizeigesetzes
in Kommunaljurist 2007, 209 ff.
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