1. Der Bescheid nach § 80 IV VwGO im gewerberechtlichen Verfahren
(KommJur 2006, 134 ff.)
ausgehend von einem Gewerbeuntersagungsbescheid mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung
(entspr. dem o.g. Beschluß des VG Chemnitz)
danach folgt
2. Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren
(KommJur 2006, 250 ff.)
anschließend kommt
3. Der Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls bei uneinbringlichem Zwangsgeld
(KommJur 2006, 331 ff.)
abgeschlossen wird diese Geschichte mit
4. Der Widerspruchsbescheid im gewerberechtlichen Verfahren
KommJur 2006, 412 ff.
Dieser Bescheid beendet das Verwaltungsverfahren Gewerbeuntersagung usw. gegen Ferdinand Wagner
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