Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren

im Anschluß an den

Bescheid nach § 80 IV VwGO im

 gewerberechtlichen Verfahren

 in Kommunaljurist (KommJur) 2006, 250 ff.

 

 

A. Sachverhalt:

Der Sachverhalt entspricht demjenigen, welcher der Entscheidung des Vogtlandkreises betreffend die Gewerbeuntersagung gegenüber Herrn Wagner zugrunde lag.

I. Tenor der Entscheidung des Vogtlandkreises vom 10.1.2006...

II. Widerspruchsverfahren

Das Widerspruchsverfahren (der Rechtsanwalt des Wagner hatte mit Schriftsatz vom 20.1.2006 Widersprpch erhoben und gleichzeitig einen Antrag nach § 80 IV VwGO bei der Widerspruchsbehörde gestellt) ist noch nicht abgeschlossen.

Bisher ist weder eine Abhilfe- noch ein Widerspruchsbescheid erlassen worden. Es erging lediglich am 6.2.2006 eine Zurückweisung des Aussetzungsantrages nach § 80 IV VwGO durch die Widerspruchsbehörde.

III. Zuwiderhandlung

Am 26.1.2006 stellten Bedienstete des Vogtlandkreises fest, dass sich Wagner entgegen der ausgesprochenen Untersagung auf einer Baustelle in Plauen betätigte, ebenso am 17.2.2006 auf einer Baustelle in Reichenbach/Vogtlandkreis.

In beiden Fällen meinte Wagner auf Vorhalt der Bediensteten, er habe doch Widerspruch erhoben und müsse sich deshalb an die Untersagung nicht halten. In beiden Fällen haben die Bediensteten des Vogtlandkreises entspr. Aktenvermerke gefertigt.

IV. Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung

Nunmehr ist bei der Ausgangsbehörde (Vogtlandkreis) zu prüfen, ob eine Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes in Betracht kommt und evtl. noch weitere Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung zu veranlassen sind.

B. Grundsätzliche Überlegungen zur Festsetzung des Zwangsgeldes und evtl. weiterer Vollstreckungsmaßnahmen

I. Festsetzung des Zwangsgeldes

Die Ausgangsbehörde hat mit Bescheid vom 10.1.2006 gegenüber Wagner u.a. die Gewerbeuntersagung ausgesprochen...

 

 

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