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Praktisches Verwaltungsrecht
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Ein unerwünschtes Treffen
Klausur aus dem Versammlungsrecht (besonderes Polizeirecht) einschl. Widerspruchsverfahren und Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren
Verwaltungsrundschau 2003, 25 ff.
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Staatsbesuch in Dresden
Klausur aus dem besonderen Polizeirecht (Versammlungsrecht), Feststellungsklage gegen polizeiliche Maßnahmen gegenüber Versammlungsteilnehmern,
Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung
in der Verwaltungsrundschau 2006, 237 ff.
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Zur Versammlungsfreiheit in der DDR
Charlotte von Mahlsdorf erinnert sich
1974 war es, als in der Ostberliner Stadtbibliothek erstmals ein wissenschaftlicher Vortrag über Homosexualität gehalten wurde. Nachdenklich stieg ich anschließend die Treppen hinunter. Als ich aus der Tür trat, drang Stimmgewirr an mein Ohr. Auf der Straße führten Männer und Frauen, sich pantomimisch ereifernd, das Wort: Wo leben wir denn eigentlich ? Versammlungsverbot, keine Inserier- möglichkeiten. Ich stand zunächst abseits und verfolgte die Diskussion. Dann ging ich auf sie zu und bot an: Ja Kinder, wenn ihr Räume für ein Beisammensein sucht, könnt ihr zu mir nach Mahlsdorf kommen. Miete braucht ihr nicht zu zahlen, nur ein bisschen was für Licht und Heizung...
Im April 1978 wollten die homosexuellen Frauen ein Lesbentreffen bei mir veranstalten. Sie verschickten Einladungen in die ganze DDR, was der Staatssicherheit nicht verborgen blieb. Die Deutsche Post tat schon immer etwas mehr, als Briefe nur zu befördern. Zuweilen nahm sie dem Empfänger gleich die Arbeit der Lektüre ab.
Einen Tag vor dem Treffen klingelten 2 Polizisten an meiner Tür. Der eine, ganz Nieselpriem, hatte eine gleichmütige Amtsmiene aufgesetzt, während der andere mich, belustigt über meinen Aufzug, aus hochmütig-spöttischen Augenwinkeln musterte. Nieselpriem kam gleich zur Sache und faselte etwas von einer verbotenen Veranstaltung. Ich lade mir nur Gäste ein. Was sind das für Gäste? Schwule Mädchen wie ich. Was soll diese Fragerei?...
Sie kennen das Recht der Deutschen Demokratischen Republik schlecht, belehrte er mich. Träfen sich mehr als 6 Menschen, und sei es zum Geburtstag von Onkel Otto, sei dies eine Versammlung, welche die Polizei genehmigen müsse. Ich sollte ein Schild an die Tür hängen: Wegen Wasserrohrbruch fällt die Veranstaltung aus. Ich weigerte mich...
Da von den Gästen keiner mehr informiert werden konnte, trommelten sie (die Lesben) kurzerhand alle Berliner Gruppenmitglieder zusammen, stellten sich am nächsten Tag an die Bahnhöfe, fingen die ahnungslosen Frauen ab und dirigierten sie zu einem geheimen Treffpunkt...
Ein paar Tage darauf erhielt ich ein Schreiben vom Stadrat für Kultur: Hiermit werden Herrn Lothar Bierfelde jegliche Art von Versammlungen und Veranstaltungen im Gründermuseum untersagt.
Quelle:
DDR-Geschichte in Dokumenten, herausgegeben von Matthias Judt
Schriftenreihe der
Bundeszentrale für politische Bildung
Band 350, Bonn 1998, S. 212
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Versammlungsrechtliche Auflagen nach § 15 I des Versammlungsgesetzes
in Kommunaljurist (KommJur) 2009, 97 ff.
Die Rspr. des BVerfG betont wg. der Bedeutung der Versammlungsfreiheit die Auflage als milderes Mittel (der behördlichen Eingriffsmaßnahme in die Versammlungsfreiheit) anstelle eines Versammlungsverbotes.
Ausgehend von dieser Rspr. wird die Bedeutung von Auflagen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Versammlungsgesetz dargestellt (mit praktischen Beispielen aus der Rspr).
Behandelt wird auch das Problem der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Versammlungen, wenn nur eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben ist.
Vertieft angesprochen werden ebenso die Aufgaben der Versammlungsbehörde im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen Veranstalter und Behörde im Versammlungsrecht, ebenso die hohen Anforderungen an die polizeiliche Gefahrenprognose beim Erlaß einer Auflage i.S. des § 15 I VersG.
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Aktenvortrag
zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen
Mahnwache in Görlitz
(Versammlungsrecht, Eilantrag an das VG wg. Versammlungsverbot)
in den Juristischen Arbeitsblättern (JA) 2009, 639
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Das BVerfG und das Bayerische Versammlungsgesetz
zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerfG vom 17.2.2009 (1 BvR 2492/08), einstweilige Anordnung nach § 32 I BVerfGG
in der Verwaltungsrundschau 2009, 264
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Sächsisches Versammlungsrecht
Handbuch für Ausbildung und Praxis
mit Kommentar des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG)
ist jetzt im Saxonia-Verlag veröffentlicht und lieferbar
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Inhaltsverzeichnis
I. Grundlegende Rechtsprechung zum Versammlungsrecht
II. Grundsätzliche Ausführungen zur Bedeutung des Versammlungsrechts
III. Das Sächsische Versammlungsgesetz
1. Geltungsbereich, insbes. Abgrenzung zu Versammlungen außerhalb des Regelungsbereiches des SächsVersG
2. Entstehungsgeschichte
3. Kommentierung des SächsVersG, ca. 130 Seiten
IV. Verantwortung und Zuständigkeiten von Versammlungsbehörden und Vollzugspolizei
V. Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen
VI. Musterformulare und Musterbescheide
VII. Gesetzestext und ZuständigkeitsVO
insgesamt ca. 300 S.
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In der Neuen Justiz 2010, 377
hat Herr Ulf Petersen-Thrö,
Abteilungsleiter bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge
eine Rezension zum
Sächsischen Versammlungsrecht
veröffentlicht
Ingesamt bildet das Werk eine wertvolle Argumentations- und Entscheidungshilfe... Letztlich sollte für den Erwerb dieses Buches das gute Preis-Leistungsverhältnis sprechen, sodaß das Werk ausdrücklich zu empfehlen ist und hohe Verkaufszahlen verdient
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In der Verwaltungsrundschau 2010, S. 358
ist eine weitere Rezension zum
Sächsischen Versammlungsrecht
von Oberregierungsrat Dr. Alfred Scheidler
veröffentlicht
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Dr. Dr. Frank Ebert, Ministerialrat im Thüringer Innenministerium
hat in Kommunaljurist 2011, S. 116, eine weitere Rezension veröffentlicht:
Der Autor beschränkt sich nicht darauf, einzelne Vorschriften zu erläutern. Vielmehr bespricht er das Versammlungsrecht insgesamt und stellt seine Bedeutung für unsere rechtsstaatliche Ordnung heraus. Paxisgerecht orientert er sich an der Rechtsprechung, hat doch insbes. das BVerfG der praktischen Anwendung des Versammlungsrechts durch zahlreiche Entscheidungen maßgebliche Konturen verliehen. Hinweise auf das Schrifttum vernachlässigt der Autor dennoch nicht...
Die eingangs gestellte Frage nach Erforderlichkeit und Nutzen eines weiteren Kommentars zum Versamlungsrecht ist angesichts der ungewöhnlichen und neuen, auf die Praxis ausgerichteten Aufbereitung dieses Buches uneingeschränkt zu bejahen... Daher wird der Weber über die Grenzen des Freistaates Sachsen hinaus bald als begehrter Ratgeber gesucht sein.
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Versammlungsverbote nach § 15 I des Versammlungsgesetzes
im Anschluß an den Beitrag
Versammlungsrechtliche Auflagen...
in Kommunaljurist (KommJur) 2010, 172 ff.
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In Kommunaljurist 2010, S. 410
Zur Anmeldepflicht bei Versammlungen
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Im Carl Link Verlag
ist im Dezember 2010 das Buch
Grundzüge des Versammlungsrechts unter Beachtung der Föderalismusreform
erschienen (228 Seiten)
(mit Schwerpunkt zum Bayerischen Versammlungsgesetz)
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Das Buch kann in jeder Buchhandlung bestellt werden, aber auch z.B. bei amazon
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Der Protestaufruf des Oberbürgermeisters
Aktenvortrag
zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen
Versammlungsrecht, Unterlassung einer amtlichen Äußerung, Kommunalrecht
Antrag beim VG nach § 123 VwGO
in der Verwaltungsrundschau 2011, 18 ff.
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In Kommunaljurist 2011, 50 ff.
Zur Kooperation zwischen Versammlungsbehörde und Veranstalter einer Versammlung
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4 versammlungsrechtliche Aufsätze,
in Kommunaljurist veröffentlicht,
geben einen guten Überblick über grundsätzliche versammlungsrechtliche Probleme
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Anmerkung
zum Urteil des BVerfG vom 22.2.2011 (1 BvR 599/06)
(Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen)
in der Verwaltungsrundschau 2011, 174
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Praxisanmerkung
zum Beschluß des BVerfG, NVwZ 2010, 1482
Auflösung einer Versammlung, polizeiliche Ingewahrsamnahme, Leistungsbescheid
in Kommunaljurist 2011, 237
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Der umstrittene Kostenbescheid
Klausur nach BVerfG, NVwZ 2010, 1482
Auflösung einer Versammlung, polizeiliche Ingewahrsamnahme, Leisltungsbescheid
in der Verwaltungsrundschau 2011, 238
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Anmerkung
zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.4.2011:
Das Sächsische Versammlungsgesetz ist mit Artikel 70 I der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar und nichtig
in der Verwaltungsrundschau 2011, 315
(siehe auch Scheidler, NVwZ 2011, 924)
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Die Versammlungsgesetze der Länder als Folge der Föderalismusreform
in KommunalPraxisSpezial 2011, 171
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Anmerkung
zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.4.2011:
Das Sächsische Versammlungsgesetz ist mit Artikel 70 I der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar und nichtig
in der KommunalPraxisSpezial 2011, 213
(siehe auch Scheidler, NVwZ 2011, 924)
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Rezension
Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes
vorgelegt vom Arbeitskreis Versammlungsrecht
Verlag C.H. Beck, 2011
in der Verwaltungsrundschau 2012, 108
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Aktenvortrag
zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen
Skinheads im Keller
Auflösung eines Skinheadkonzerts durch die Ortspolizeibehörde
(Versammlungsrecht, allgemeinesPolizeirecht)
in den Juristischen Arbeitsblättern, JA
2012, S. 293 ff.
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Anmerkung
zum Beschluß des BVerfG vom 27.1.2012, 1 BvQ 4/12
(zeitliche Verlegung einer Versammlung)
in Kommunaljurist 2012, Heft 9
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Praxisanmerkung
zum Urteil des OVG Münster vom 18.9.2012, 5 A 1709/11
wg. rechtswidriger versammlungsrechtlicher Auflagen anlässlich eines sog. Blockadetrainings
in Kommunaljurist KommJur 2012, Heft 12
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Anmerkung
zum Urteil des OVG Münster vom 18.9.2012, 5 A 1709/11
wg. rechtswidriger versammlungsrechtlicher Auflagen anlässlich eines sog. Blockadetrainings
in der Verwaltungsrundschau 2013, 103
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Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 26.2.2014, 6 C 1.13
(erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage zu einem Versammlungsverbot)
in der Verwaltungsrundschau 2014, 249
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Versammlungen am 9.11.2013 - oder:
Verstehen die Behörden das Versammlungsrecht ?
in der Verwaltungsrundschau, 2014, 253
Bei 4 Gerichtsentscheidungen zu Versammlungen am 9.11.2013 sind in 3 Fällen die Maßnahmen der Versammlungsbehörde wegen ihrer Rechtswidrigkeit (siehe § 113 I 1 VwGO) beanstandet worden (wenn auch nur in Eilverfahren durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw. Anfechtungssklage)
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In apf 2015, 120
Aktuelle Rechtsprechung zum Versammlungsrecht
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In der Verwaltungsrundschau2015, 404
Gutachten zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Verfassungs- und Rechtsausschuß des Sächsischen Landtags am 20.5.2015
Thema: Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Dresden am
19.1.2015 für den Bereich der Stadt Dresden
Zur Allgemeinverfügung vom 19.1.2015
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Versammlungsverbot in Heidenau
Zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz- Osterzgebirge vom 27.8.2015
in Band 89 der Rothenburger Beiträge
(Polizeiwissenschaftliche Schriftenreihe der Hochschule der Sächsischen Polizei, FH) mit dem Titel
Zum aktuellen Stand des Versammlungsrechts, 2017
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Neue Rechtsprechung zu öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel
in apf, Boorberg-Verlag,
2019, S. 53 (Teil 1)
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In NJ, Neue Justiz, Heft 11/2019
Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts oder der Versammlungsgesetze ?
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In der Zeitschrift Die Polizei 2020, 420
Zur Vollstreckung versammlungsrechtlicher Eingriffsmaßnahmen durch unmittelbaren Zwang,
zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerwG (NVwZ 2019, 1281) zur Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit
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In DAR, Deutsches Autorecht, 2022, 112
Anmerkung zum Beschluss des OVG Bautzen vom 8.10.2021: Kein Fahrradkorso auf einer Bundesautobahn nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter
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Neue Rechtsprechung zu öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel
in Kommunaljurist, KommJur, 2023, 124
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