A. Sachverhalt
Rechtsanwalt Dresden, den 16.8.2005
Anton Müller
Elfuferstraße
01234 Dresden
An das Verwaltungsgericht
Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Vorlage entspr. Vollmachten erhebe ich Klage namens und in Vollmacht
1. des Ortsvereins Dresden der Deutschen Vereinigung für Menschenrechte e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Max Eberle,
2. des Herrn Herbert Hartmann, Dresden
gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Dresden
und beantrage festzustellen, dass
1. das Vorfahren des Polizeibusses am 30.5.2004 gegen 11 Uhr vor dem Stand der Mahnwache der Deutschen Vereinigung für Menschenrechte für die Dauer von 3 MInuten, und
2. das zum gleichen Zeitpunkt stattgefundene Aufspielen des Musikkorps der Vollzugspolizei für die Dauer von 3 Minuten
rechtswidrig gewesen ist.
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