Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Die Zschopauer Zusicherung

Klausur aus dem besonderen Polizeirecht (Gaststättenrecht) mit Widerspruchsverfahren, Tenorierung des Widerspruchsbescheides, Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

 apf 2006, 186 ff.

 

 

Große Kreisstadt Zschopau                                            23.7.2004

Marktplatz 10

12345  Zschopau

Per Postzustellungsurkunde

Herrn

Herbert Wagner

Gartenstr. 10

12345  Zschopau

 

Sehr geehrter Herr Wagner,

die Stadt Zschopau erlässt folgenden Bescheid:

1. Die Ihnen am 25.6.2000 erteilte Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte Zschopautal als Schankwirtschaft in Zschopau, Gartenstr. 10, wird widerrufen.

2. Die Gaststätte ist spätestens eine Woche nach Zustellung dieses Bescheides zu schließen.

3. Zu den Festlegungen unter 1. und 2. wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

4. Für den Fall, daß Sie der Festlegung unter 2. nicht fristgerecht nachkommen, wird unmittelbarer Zwang angedroht.

5. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 300 Euro festgesetzt.

Begründung:

Auf Antrag vom 20.5.2000 hat Ihnen die Stadt Zschopau am 25.6.2000 die Erlaubnis erteilt, die Gaststätte Zschopautal in Zschopau, Gartenstr. 10, als Schankwirtschaft zu betreiben.

Nunmehr hat sich herausgestellt, daß Sie die für das Betreiben der Gaststätte erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzen.

Nach einer Auskunft des Finanzamtes Zschopau vom 30.1.2004 haben Sie dort Steuerrückstände in Höhe von 53.000 Euro, und zwar 33.000 Euro rückständige Einkommenssteuer aus den Jahren 2001 - 2004 und rückständige Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von 20.000 Euro. Eine mit dem Finanzamt Zschopau getroffene Ratenzahlungsvereinbarung aus dem Jahre 2003 haben Sie nicht eingehalten.

Außerdem ist aktenkundig, daß Sie mehrfach gegen die Bestimmungen über die Sperrzeit verstoßen haben. Wegen dieser Verstöße über die Festlegungen der Sperrzeit haben Sie bereits 3 Bußgeldbescheide erhalten. Diese Bußgeldverfahren sind inzwischen abgeschlossen, die entspr. Bußgeldbescheide sind rechtskräftig geworden.

 

 

 

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