Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Unfall am Elbufer

Klausur aus dem Polizeirecht mit verwaltungsgerichtlichem Urteil, Kostenforderung aus Ersatzvornahme oder unmittelbarer Ausführung, Störerauswahl,

Rechtsschutz gegen die drohende Vollstreckung der Kostenforderung

in der Verwaltungsrundschau

2005, S. 381 ff.

 

Sachverhalt:

Artur Müller                                                             20.2.2005

Vorgartenweg 20

Dresden

 

An das

Verwaltungsgericht

Dresden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Klage, weil mir die Polizeidirektion Dreden im Dezember 2004 eine Rechnung (mit Datum vom 10.12.2004 und entspr. Begründung für diese Forderung) über 1230 Euro wg. einer Schadensbeseitigung am 15.1.2004 an meinem Ufergrundstück in Dresden, Elbhang 33, zugestellt hat.

Auch der Widerspruchsbescheid der Polizeidirektion vom 10.2.2005 hat den gleichen Inhalt, nach wie vor fordert die Behörde von mir diesen Betrag.

Bereits bei der Anhörung im Oktober 2004 habe ich der Polizei mitgeteilt, dass die Forderung unberechtigt ist.

Über diese Vorgehensweise der Behörde bin ich insgesamt erstaunt, denn mir ist bis heute nicht klar, was ich mit diesem Schaden und der Beseitigung zu tun haben soll.

Ich bin zwar Eigentümer des Grundstücks, sehe aber nicht ein, dass ich für einen Schaden haften soll, den ich nicht verursacht habe.

Außerdem habe ich keinen Auftrag zur Schadensbeseitigung erteilt.

Da die Forderung mir gegenüber unberechtigt ist, sind der Bescheid und der anschließende Widerspruchsbescheid der PD Dresden aufzuheben.

Hochachtungsvoll

Artur Müller

 

 

Dazu Kurzreferat in juris

Verfasser präsentiert eine verwaltungsrechtliche Klausur zur Thematik der Kostenerstattung für eine Ersatzvornahme zur Gefahrenbeseitigung. Die Klausur ist als Aktenfall aufgebaut; die Bearbeiter müssen ein Gutachten zur Vorbereitung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einschl. der Tenorierung fertigen sowie die Erfolgsaussichten eines zusätzlichen Eilantrages gutachterlich einschätzen.

Zu prüfen ist ein Bescheid, mit dem die Behörde von einem Grundstückseigentümer die Kosten für die Beseitigung eines Unfallschadens - verursacht von Dritten - an einem Flussufer verlangt, die die Behörde verauslagt hat, weil der Eigentümer nicht rechtzeitig festgestellt werden konnte.

Die Lösungshinweise enthalten Ausführungen zu allen im Rahmen eines schulmäßig aufgebauten Gutachtens anfallenden Fragen. Zu umstrittenen Rechtsproblemen sind umfangreiche Nachweise von Literatur und Rspr. beigefügt.

Inhaltlich liegen die Schwerpunkte auf der Abgrenzung von unmittelbarer Ausführung und Ersatzvornahme sowie auf der Ermessensausübung bei der polizeirechtlichen Störerauswahl.

 

 

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