Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Die Vorabentscheidung des EuGH zum Führerscheinproblem des Herrn Frank Kapper

 in der Verwaltungsrundschau

 2004, 418 ff.

 

 

Zum Urteil des EuGH vom 29.4.2004, C 476/01 (Kapper)

 

 

Zum Halbritter-Beschluß des EuGH

(in Fortführung des Kapper-Urteils)

siehe unten

 

 

Die Völker in den kalten Landstrichen und in Europa sind zwar mutig, besitzen aber wenig geistige und künstlerische Anlagen und behaupten deshalb zwar leichter ihre Freiheit, sind aber nicht in der Lage, staatliche Verbände zu bilden und ihre Nachbarn zu beherrschen

Aristoteles,

Politik, 7. Buch, ca. 323 vor Christus

 

 

Und so will ich Europa mit der Schreibfeder durchreisen, soweit die Menschen es kennen. Es beginnt an den Riphäischen Bergen - in Skythien -, am Don und an dem im Osten gelegenen Mäotischen Sümpfen. Entlang der Küste des nördlichen Meeres setzt es sich fort bis zum belgischen Gallien und bis zum Rhein, der vom Westen her herabkommt, weiter bis zur Donau, die auch Hister genannt wird und sich von Süden nach Osten wendet, in Richtung zum Schwarzen Meer. Im Osten Europas liegt das Land der Alanen, in der Mitte das Gebiet der Daker und Goten und schließlich noch Germanien, das zum größten Teil von den Sueben bewohnt ist. Insgesamt wohnen in diesem Gebiet 54 Nationen

Paulus Orosius,

Weltgeschichte, ca. 418 nach Christus

 

 

Obwohl es der kleinste unter den 3 Kontinenten ist, besitzt Europa dennoch Eigenschaften, um derentwillen man es den anderen vorziehen muss. Das europäische Klima ist ungewöhnlich mild, und die verschiedenen Gebiete sind überaus fruchtbar, wenn man einmal von denen absieht, die nicht zum Festland gehören. Alle Arten von Gütern hat es im Überfluß, und die Völker sind normalerweise sanftmütig, ehrenhaft, gebildet und leisten Außerordentliches in Kunst und Wissenschaft

Louis Moreri,

GRAND DICTIONAIRE HISTORIQUE, 1674

 

 

Der EuGH und das behördliche Verbot des Betreibens eines sog. Lasersdromes

 Verwaltungsrundschau

2005, S. 96 ff.

 

Zum Urteil des EuGH vom 14.10.2004, VR 2005, 31 ff.

 

 

Anmerkung

zum Halbritter-Beschluß des EuGH (6.4.2005, C 227/05)

DVBl. 2006, 891 ff.

 in der Verwaltungsrundschau 2006, 320 ff.

 

 

Anmerkung

zum Halbritter-Beschluß des EuGH (6.4.2005, C 227/05)

DVBl. 2006, 891 ff.

mit umfangreichen Ausführungen zur europarechtlichen Bedeutung der Entscheidung sowie zur Zukunft der Führerschein-Richtlinie

in der NZV (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht)

2006, 498 ff.

 

 

Anmerkung

zum Beschluß des EuGH vom 28.9.2006 (C 340/05)

i.S. Kremer

im Anschluß an Kapper und Halbritter

in der Verwaltungsrundschau 2007, 137 ff.

 

 

Anmerkung

zum Placanica-Urteil des EuGH vom 6.3.2007 (C 338/04)

betr. Glücksspiel und Sportwetten

in der Verwaltungsrundschau 2007, 246 ff.

 

Der EuGH und der Führerscheintourismus

 in KommunalPraxis spezial 2008, 30 ff.

Carl Link-Verlag

 

 K

Kein Ende des Führerscheintourismus

zugleich Besprechung des Urteils des EuGH vom 26.6.2008 i.S. Zerche u.a.

(Vorlage durch das VG Chemnitz)

 in der Verwaltungsrundschau 2008, 260 ff.

 

 

Anmerkung

zum Urteil des EuGH vom 26.6.2008 (C 334/06)

i.S. Zerche u.a.

in Kommunaljurist (KommJur) 2008, 352 ff.

 

 

Anmerkung

zum Urteil des EuGH vom 26.6.2008 (C 334/06)

i.S. Zerche u.a. (auch mit den strafrechtlichen Auswirkungen)

 in der NZV (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht) 2008, 641 ff.

 

 

Anmerkung

zum Urteil des BGH vom 11.9.2008 (III ZR 212/07)

           NZV 2008, 615

betr. Ablehnung eines Schadensersatzanspruches nach Untersagung der Nutzung eines tschechischen Führerscheins in Deutschland

in Kommunaljurist (KommJur) 2009, 37 ff.

 

 

 Anmerkung

zum Urteil des EuGH (Große Kammer) vom 8.9.2010

in den verbundenen Rechtssachen C 316/07, C 358 - 360/07, C409/07 und C 410/07

(Vorabentscheidungsersuchen der VG Gießen und Stuttgart)

betr. deutsches Glücksspielrecht

 in der Verwaltungsrundschau 2011, 29 ff.