Praktisches Verwaltungsrecht

 

 Das Handbuch mit Kommentar des

“Sächsischen Versammlungsrechts”

ist jetzt lieferbar

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Die Homepage

von Klaus Weber

Regierungsdirektor bei der Landesdirektion Chemnitz

seit 1.3.2012 beim Landesamt für Sraßenbau und Verkehr

Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare (1992 -2006)

und Lehrbeauftragter

an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen

sowie an der

Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

 

 

Veröffentlichungen

zum

Verwaltungs- und Polizeirecht einschl. Verwaltungsvollstreckungsrecht und Europarecht

 

Letzter aktueller Beitrag auf  “Spiegel-Online”

 Neues Versammlungsgesetz in Sachsen (1.2.2012)

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Goethe

“Wahlverwandtschaften” (1808)

“Es  ist schlimm genug”, rief Eduard, “dass man jetzt nichts mehr für sein ganzes Leben lernen kann. Unsre Vorfahren hielten sich an den Unterricht, den sie in ihrer Jugend empfangen; wir aber müssen  jetzt alle fünf Jahre umlernen, wenn wir nicht ganz aus der Mode kommen wollen”

 

 

Last Update: 17. Mai 2012

 

Wegweiser in Chemnitz, Südring

(23.9.2006)

 

 

Bisher mehr als 120 Veröffentlichungen,

darunter 5 Lehrbücher

und 2 Kommentare

 

 

“Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts”

Reichskanzler Otto von Bismarck

 

 

hansklausweber@web.de

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Sie können auch das Gästebuch benutzen

hansklausweber@yahoo.de

hansklausweber@googlemail.com

 

 

“Es ist nicht genug zu wissen, man muß auch anwenden”

Goethe , Wilhelm Meisters Wanderjahre III

 

 A

Alle Veröffentlichungen sind auch in der

“Virtuellen Fachbibliothek Recht”

der Staatsbibliothek zu Berlin registriert

 

 

 

“Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten”

Goethe, Maximen und Reflexionen