Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

3. Auflage 2021

 

 

Zur Versammlungsfreiheit in der DDR

Charlotte von Mahlsdorf erinnert sich

1974 war es, als in der Ostberliner Stadtbibliothek erstmals ein wissenschaftlicher Vortrag über Homosexualität gehalten wurde. Nachdenklich stieg ich anschließend die Treppen hinunter. Als ich aus der Tür trat, drang Stimmgewirr an mein Ohr. Auf der Straße führten Männer und Frauen, sich pantomimisch ereifernd, das Wort: Wo leben wir denn eigentlich ? Versammlungsverbot, keine Inserier- möglichkeiten. Ich stand zunächst abseits und verfolgte die Diskussion. Dann ging ich auf sie zu und bot an: Ja Kinder, wenn ihr Räume für ein Beisammensein sucht, könnt ihr zu mir nach Mahlsdorf kommen. Miete braucht ihr nicht zu zahlen, nur ein bisschen was für Licht und Heizung...

Im April 1978 wollten die homosexuellen Frauen ein Lesbentreffen bei mir veranstalten. Sie verschickten Einladungen in die ganze DDR, was der Staatssicherheit nicht verborgen blieb. Die Deutsche Post tat schon immer etwas mehr, als Briefe nur zu befördern. Zuweilen nahm sie dem Empfänger gleich die Arbeit der Lektüre ab.

Einen Tag vor dem Treffen klingelten 2 Polizisten an meiner Tür. Der eine, ganz Nieselpriem, hatte eine gleichmütige Amtsmiene aufgesetzt, während der andere mich, belustigt über meinen Aufzug, aus hochmütig-spöttischen Augenwinkeln musterte. Nieselpriem kam gleich zur Sache und faselte etwas von einer verbotenen Veranstaltung. Ich lade mir nur Gäste ein. Was sind das für Gäste? Schwule Mädchen wie ich. Was soll diese Fragerei?...

Sie kennen das Recht der Deutschen Demokratischen Republik schlecht, belehrte er mich. Träfen sich mehr als 6 Menschen, und sei es zum Geburtstag von Onkel Otto, sei dies eine Versammlung, welche die Polizei genehmigen müsse. Ich sollte ein Schild an die Tür hängen: Wegen Wasserrohrbruch fällt die Veranstaltung aus. Ich weigerte mich...

Da von den Gästen keiner mehr informiert werden konnte, trommelten sie (die Lesben) kurzerhand alle Berliner Gruppenmitglieder zusammen, stellten sich am nächsten Tag an die Bahnhöfe, fingen die ahnungslosen Frauen ab und dirigierten sie zu einem geheimen Treffpunkt...

Ein paar Tage darauf erhielt ich ein Schreiben vom Stadrat für Kultur: Hiermit werden Herrn Lothar Bierfelde jegliche Art von Versammlungen und Veranstaltungen im Gründermuseum untersagt.

 

Quelle:

DDR-Geschichte in Dokumenten, herausgegeben von Matthias Judt

Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 350, Bonn 1998, S. 212

 

 

Die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis im 3. Reich

 

 

In den Abgründen des Unrechts findest du immer die größte Sorgfalt für den Schein des Rechts

Johann Heinrich Pestalozzi

(Kinderlehre der Wohnstube)

 

 

Carl Schmitt rechtfertigt im 3. Reich den Röhm-Putsch

(Text nach Wikipedia, Carl Schmitt, dort. F.69 mit nachzulesendem Text des Aufsatzes Der Führer schützt das Recht, Deutsche Juristen-Zeitung 1934, S. 946)

 

Schmitt wollte sich  offensichtlich durch besonders schneidige Formulierungen profilieren. In Reaktion auf die Morde des NS-Regimes vom 30. Juni 1934 während der Röhm-Affäre, unter den Getöteten war auch der ihm politisch nahestehende ehemalige Reichskanzler Kurt von Schleicher -  rechtfertigte er die Selbstermächtigung Hitlers mit den Worten:


       Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch,  wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.

Der wahre Führer sei immer auch Richter, aus dem Führertum fliesse das Richtertum. Diese behauptete Übereinstimmung von Führertum und Richtertum gilt  als Zeugnis einer besonderen Perversion des Rechtsdenkens.

Schmitt  schloss den Artikel mit dem politischen Aufruf:


       Wer den gewaltigen Hintergrund unserer politischen Gesamtlage sieht, wird die Mahnungen und Warnungen des Führers verstehen und sich zu dem grossen geistigen Kampfe rüsten, in dem wir unser gutes Recht zu wahren haben.