Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Teueres Parken in Zwickau

Polizeirechtliche Klausur, Widerspruch gegen den Leistungsbescheid

wg. Kosten des Abschleppen eines Kraftfahrzeuges,

Tenor des Widerspruchsbescheides

in apf 2005, Landesbeilage Sachsen, S. 89 ff.

 

 

Übersicht zum Tenor des Widerspruchsbescheides

 

 

Stadt Zwickau                                                                  19.4.2005

Ordnungsamt

Marktplatz 5

09346  Zwickau

 

Per Postzustellungsurkunde

Herrn

Werner Schneider

Heinrich-Müller-Str. 17

09100  Chemnitz

 

Sehr geehrter Herr Schneider,

die Stadt Zwickau erlässt folgenden Leistungsbescheid:

1. Sie haben die Kosten der Abschleppmaßnahme vom 15.3.2005 wg. Ihres Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen C - A 2000 in Höhe von 100 Euro zu tragen.

2. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 40 Euro nebst Auslagen in Höhe von 6 Euro festgesetzt, insgesamt betragen die Kosten 46 Euro.

Begründung:

Sie sind Halter des Kraftfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen C - A 2000, Marke Opel.

Dieses Fahrzeug war am 15.3.2005 in der Zeit von 13 - 15 Uhr in Zwickau in der Hochschulstraße abgestellt.

Die Hochschulstraßé ist in den Bereich, in dem Ihr Fahrzeug abgestellt war, sehr eng und infolge der Kurvenführung mit einer Kuppe sehr unübersichtlich.

Aus diesen Gründen ist dort weder das Halten noch Parken gestattet.

Die städtische Hilfspolizeibeamtin Sägemüller bemerkte das abgestellte Fahrzeug erstmals am 15.3.2005 gegen 13 Uhr und erteilte eine schriftliche Verwarnung. Gegen 14.30 stellte Frau Sägemüller fest, dass das Fahrzeug nach wie vor dort stand, ein Fahrer des Fahrzeugs war nicht zu sehen.

Nachdem die Hilfspolizeibeamtin bis 14.45 Uhr an dem Fahrzeug wartete und feststellen musste, dass es wg. der unübersichtlichen Verkehrssituation durch das abgestellte Fahrzeug zu Verkehrsbehinderungen kam (Behinderung von Radfahrern bei Gegenverkehr, vorsichtiges und langsames Vorbeifahren von Lkw bei Gegenverkehr usw.), rief sie das Abschleppunternehmen Meier an.

Dieses Unternehmen ist ständig für die Stadt Zwickau bei Abschleppmaßnahmen tätig und als zuverlässiges Unternehmen bekannt. Nach Eintreffen des Abschleppfahrzeuges gegen 15 Uhr wurde Ihr Fahrzeug in die 200 m entfernte Talstrasse abgeschleppt und dort auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt.

Als der Fahrer des Fahrzeuges gegen 15.30 zurückkehrte, teilte ihm Frau Sägmüller die Abschleppmaßnahme unter Hinweis auf den neuen Standplatz des Fahrzeugs (ohne Aufnahme der Personalien) mit.

Durch das von Ihnen als Halter des Fahrzeugs zu vertretende Abschleppen des Kraftfahrzeugs sind Kosten in Höhe von insgesamt 100 Euro einschl. Mehrwertsteuer angefallen (Personalkosten, Kilometerpauschale usw.). Dieser Betrag wird nunmehr mittels Kostenbescheid gegen Sie als Halter festgesetzt.

Mit Schreiben vom 2.4.2005 wurden Sie angehört, eine Äußerung erfolgte nicht.

                                                                

 

Download