Zur Bestimmtheit von Entscheidungen im Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren
Das sog. Bestimmtheitsprinzip ist nicht nur beim Verwaltungsakt von Bedeutung (§ 37 I VwVfG), sondern u.a. auch beim sog. Verwaltungsvertrag nach den §§ 54 ff. VwVfG und auch im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung wird die Problematik umfassend erörtert.
in der Verwaltungsrundschau 2008, 181 ff.
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